Verkauf
Mit der Bestellung eines Verkaufsobjekts bei UNIK Skimboard, vertreten durch die UNIK Playground AG (nachstehend Verkäuferin genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen (nachstehend Käufer genannt) und der Verkäuferin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrages und sind durch die Bestellung des Käufers als gelesen und akzeptiert bestätigt.
Parteien
Verkäuferin ist die Firma UNIK Playground AG mit Sitz in Bern. Käufer ist die jeweilige in der Offerte eingetragene natürliche oder juristische Person, die ein Objekt der Verkäuferin kauft.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Skimpools, Skimboards, Zubehör sowie weitere in der Offerte aufgeführten Freizeitartikel (nachfolgend Kaufobjekte genannt) der Verkäuferin. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.
Kaufvertrag
Mit der Unterzeichnung der Offerte durch den Käufer gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen und ist somit für beide Parteien verbindlich.
Zahlungskonditionen
Die auf der Homepage und in Verkaufsdokumenten aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Eine erste Teilrechnung über 50% der Gesamtsumme muss – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – vor der Abholung bzw. Auslieferung der Kaufobjekte beglichen werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung. Nach Eingang des Rechnungs-betrags werden die Kaufobjekte zur Produktion freigegeben. Die zweite Teilrechnung über 50% der Gesamtsumme muss 10 Tage nach der Auslieferung aller Kaufobjekte beglichen werden. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht statthaft. Bei Zahlungsverzug behält sich die Verkäuferin vor, Kosten für Umtriebe wie Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkasso etc. dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Lieferkonditionen
Die Auslieferung der im Kaufvertrag festgehaltenen Kaufobjekte erfolgt in der Regel 8-10 Wochen nach Eingang der ersten Teilzahlung. Verspätungen werden von der Verkäuferin selbständig und frühzeitig gemeldet. Die Lieferadresse ist der Verkäuferin während dem Bestellprozess mitzuteilen. Der Käufer stellt sicher, dass zum vereinbarten Liefertermin eine Ansprechperson verfügbar ist. Die Auslieferung erfolgt, sofern nicht anders festgehalten, bis zur Bordsteinkante des Käufers.
Die angegebene Lieferzeit ist immer ein Schätzwert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt an dem Tag des Vertragsabschlusses. Eine Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet die Verkäuferin zu keiner Entschädigung. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Ersatzentschädigung aufgrund von Folgeschäden. Der Käufer ist in diesem Fall weder berechtigt den Vertrag zu annullieren noch ihn aufzulösen.
Selbstabholung
Sofern schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, können die Kaufobjekte beim Logistikdienstleister der Verkäuferin zu den vereinbarten Konditionen selbständig abgeholt werden. Der Logistikdienstleister befindet sich an folgender Adresse:
VOGT Cargo AG
Waldeckweg 43
3053 Münchenbuchsee
Schweiz
Die Abholung muss zwingend mit der Verkäuferin vereinbart werden. Der Käufer hat die Verkäuferin möglichst frühzeitig über allfällige Abweichungen zu informieren.
Warenrücknahme
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten oder abgeholten Kaufobjekte und die Verpackung bei Erhalt sofort auf mögliche Mängel bzw. Schäden zu überprüfen.
Reklamationen zu von außen erkennbaren Defekten der Lieferung oder der Verpackung müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware erfolgen. Reklamationen von Mängeln, die nicht extern nachweisbar sind, müssen schriftlich und so schnell wie möglich nach der Entdeckung erfolgen, aber in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Ware.
Wenn die Reklamation von der Verkäuferin akzeptiert wird, dann ist diese verpflichtet, die unsachgemäßen Kaufonjekte nach freiem Ermessen zu ersetzen bzw. zu reparieren, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf eine Vergütung hat.
Garantiebestimmungen
Die Garantiedauer der Verkäuferin beträgt für alle Kaufobjekte ein Jahr ab Auslieferung des Produkts und gilt nur in der Schweiz. Darin enthalten sind alle Materialdefekte, die nicht auf Verschleiss, unsachgemässe Behandlung oder Selbstverschulden zurückzuführen sind. Materialdefekte sind unverzüglich schriftlich und mit möglichst detailiertem Beschrieb und Bild zu melden.
Die Reparaturkosten der Ware verursacht durch Diebstahl von Teilen, Störungen, Wasserschäden, Blitzschlag, Vandalismus, größere elektrische Netzspannung, übermäßige Erwärmung, Feuer und Rauchschäden oder abweichende Umgebungs-bedingungen, nachlässige oder unsachgemäße Nutzung des Gutes und Nachlässigkeit bei der Befolgung von Anweisungen müssen allein vom Käufer getragen werden und werden nicht von der Garantie abgedeckt.
Die Garantie gilt nur für neue gelieferte Ware, zerlegte Teile sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie verfällt, wenn die Reparatur eines Mangels nicht von autorisiertem Personal durchgeführt wurde.
Vertragskündigung
Bei Kündigung des Vertrages durch den Käufer muss dieser einen Schadensersatz von 30% der Gesamtvertragssumme zahlen, sofern die Verkäuferin nicht nachweisen kann, dass der Schaden größer ist bzw. der Käufer nachweisen kann, dass der Schaden wahrscheinlich kleiner ist.
Bewilligungen
Für allfällige Bewilligungen für das Aufstellen und das Betreiben der Kaufobjekte ist in jedem Fall der Käufer verantwortlich.
Versicherung
Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Käufer verantwortlich.
Haftung
Die Benützung und der Betrieb der Kaufobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Ersatzansprüche Dritter (z.B. Personenschäden etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Von der Verkäuferin wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt.
Änderung der AGB
Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand
Alle Verträge, Kontrakte, Abreden und Abmachungen mit der Verkäuferin unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
Vermietung
Mit der Buchung einer Dienstleistung bei UNIK Skimboard, vertreten durch die UNIK Playground AG (nachstehend Vermieterin genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen (nachstehend Mieter genannt) und der Vermieterin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrages und sind durch Ihre Buchung der Dienstleistung als gelesen und akzeptiert bestätigt.
Parteien
Vermieterin ist die Firma UNIK Playground AG mit Sitz in Bern. Mieter ist die jeweilige im Mietervertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die eine Anlage der Vermieterin mietet. Die Mietobjekte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin nicht an Dritte übergeben bzw. vermietet werden.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Skimpools, Skimboards, Zubehör sowie weitere im Mietvertag aufgeführte Freizeitartikel (nachfolgend Mietobjekt genannt) der Vermieterin. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
Mietvertrag
Mit der Unterzeichnung der Mietofferte durch den Mieter gilt der Mietvertrag als abgeschlossen und ist somit für beide Parteien verbindlich. Für eine Minderung der Nutzung des Mietobjekts durch äussere Einflüsse, wie bspw. Regen, Schnee, Wind und dergleichen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
Stornierung
Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter:
- Erfolgt der Rücktritt 14 Tage vor Mietbeginn, ist der Rücktritt kostenlos.
- In der Zeit vom 13. bis zum 7. Tag vor Mietbeginn ist 50% der Mietsumme (exkl. Reinigung und Lieferung) geschuldet.
- In der Zeit vom 6. bis zum 2. Tag vor Mietbeginn ist 75% der Mietsumme (exkl. Reinigung und Lieferung) geschuldet.
- Bei einem Rücktritt am letzten Tag vor Mietbeginn oder am Miettag selbst ist die ganze Mietsumme (exkl. Reinigung und Lieferung) geschuldet.
- Entstehen weitere Unkosten, welche direkt im Zusammenhang mit der Mietanfrage entstehen, sind diese vom Mieter zu bezahlen.
Stornierung des Mietvertrags durch den Vermieter:
Bei schlechten äusseren Bedingungen, wie Sturm, Hagel, Schnee, Windböen usw. kann die Vermieterin kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Eine Herausgabe des Mietobjekts an den Mieter kann aus den genannten Gründen der Sicherheit verweigert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Zahlungskonditionen
Die auf der Homepage und in Verkaufsdokumenten aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Mietobjekte müssen – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – vor der Abholung bzw. Auslieferung beglichen werden. Allfällige zusätzliche Kosten für Auf- und Abbau der Anlagen sowie Betreuung vor Ort werden im Nachhinein und aufwandgemäss ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung. Nach Eingang des Mietbetrags werden die Mietobjekte für die gewünschte Mietdauer reserviert. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht statthaft. Bei Zahlungsverzug behält sich die Vermieterin vor, Kosten für Umtriebe wie Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkasso etc. dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Selbstabholung
Sofern schriftlich im Mietvertrag festgehalten, können die Mietobjekte beim Logistikdienstleister der Vermieterin zu den vereinbarten Konditionen selbständig abgeholt werden. Der Logistikdienstleister befindet sich an folgender Adresse:
VOGT Cargo AG
Waldeckweg 43
3053 Münchenbuchsee
Schweiz
Die Abholung muss zwingend mit der Vermieterin vereinbart werden und erfolgt in der Regel am ersten Miettag (ab 08:00 Uhr) oder, falls dieser auf ein Wochenende fällt, am letzten Wochentag davor (Montag – Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr). Der Mieter hat die Vermieterin möglichst frühzeitig über allfällige Abweichungen zu informieren.
Selbstrückgabe
Sofern schriftlich im Mietvertrag festgehalten, können die Mietobjekte beim Logistikdienstleister der Vermieterin zu den vereinbarten Konditionen selbständig zurückgegeben werden. Der Logistikdienstleister befindet sich an folgender Adresse:
VOGT Cargo AG
Waldeckweg 43
3053 Münchenbuchsee
Schweiz
Die Rückgabe muss zwingend mit der Vermieterin vereinbart werden und erfolgt in der Regel am letzten Miettag folgenden Tag (bis 12:00 Uhr) oder, falls dieser auf ein Wochenende fällt, am letzten Wochentag davor (Montag – Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr). Der Mieter hat die Vermieterin möglichst frühzeitig über allfällige Abweichungen zu informieren. Falls das Mietobjekt zu spät zurückgegeben wird, wird der Folgetag dem Mieter verrechnet. Allfällige Verluste von Mieteinnahmen oder Schadenersatzklagen von dritten Parteien, die aufkommen wegen nicht rechtzeitig zurückgegebenen Mietobjekten, werden dem Mieter belastet.
Reinigung
Grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde, Essensreste und ausgelaufene Getränke o.ä. sind vom Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen. Die Vermieterin behält sich vor, besonders aufwendige Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen. Das Mietobjekt muss korrekt gerollt wieder retourniert werden. Jedes Mietobjekt wird von uns auf Sauberkeit kontrolliert. Das Trocknen übernimmt die Vermieterin. Falls das Mietobjekt nicht gereinigt retourniert wird, werden die Reinigungskosten verrechnet (CHF 500.00).
Auf- & Abbauhelfer
Mit der Buchung der Skimboardanlage wird automatisch ein Helfer von der Vermieterin gebucht, der beim korrekten Auf- & Abbau unterstützt. Der Mieter ist verpflichtet eine weitere Person zu stellen, die ihm während der gesamten Dauer behilflich ist.
Behandlung & Betreuung der Mietobjekte
Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und die Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen für die gemieteten Objekte einzuhalten. Bestehende Mängel sind der Vermieterin vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden (Mail, Telefon). Die Mängel sind mit Fotos zu belegen. Während dem Betrieb des Mietobjekts entstandene Schäden sind der Vermieterin spätestens bei der Rückgabe bzw. Rücknahme durch die Vermieterin zu melden. Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Ausserhalb der Betriebszeiten und über Nacht ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Sabotage, Vandalismus, Diebstahl usw.) am Mietobjekt, speziell wenn sie aufgrund ungenügender Bewachung entstanden sind, ungeachtet ob die Schäden vom Mieter oder von Drittpersonen verursacht wurden.
Aufbau der Anlage
Das Mietobjekt, in diesem Fall ein Skimpool, darf nur auf Rasen, Sand oder Tartan aufgestellt werden. Der Untergrund muss komplett eben und ohne Neigung sein. Er muss zudem frei von Hindernissen wie Äste, Steine, Tannzapfen, Müll usw. sein. Rund um das Mietobjekt ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m nötig, in dem sich keine anderen Gegenstände befinden dürfen.
Der Skimpool muss vor dem Betrieb vollständig aufgeblasen und mit mindestens 3cm tiefem Wasser gefüllt werden. Bei Unebenheiten ist der Skimpool so mit Wasser zu füllen, dass die gesamte Bodenfläche mit Wasser bedeckt ist.
Betrieb der Anlage
Die Vermieterin stellt das erforderliche Gebläse sowie eine passende Wasserpumpe zur Verfügung. Der Mieter muss für einen herkömmlichen Stromanschluss (220V) unmittelbar neben dem platzierten Mietobjekt sorgen. Ausserdem ist der Mieter für einen Wasseranschluss mit Schlauch (Gartenschlauch, Feuerwehrschlauch) in unmittelbarer Nähe verantwortlich. Die Kosten des Strom- und Wasserverbrauchs gehen zu Lasten des Mieters. Ein geeigneter Wasserabfluss muss innerhalb von 10m rund um das platzierte Mietobjekt zur Verfügung gestellt werden. Dies kann ein Kanalisationsschacht oder ähnliches sein. Alternativ und sofern erlaubt kann das Wasser durch Ventile in den Boden laufen gelassen werden.
Betriebsregeln
- Die Mietobjekte dürfen erst betreten werden, wenn sie vollständig aufgeblasen und mit ausreichend Wasser gefüllt sind.
- Die Mietobjekte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
- Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten.
- Esswaren und Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten.
- Rauchen ist auf/in den Mietobjekten untersagt.
- Es dürfen keine harten oder spitze Gegenstände auf die Anlage.
- Brillen sind wenn möglich abzunehmen.
Skimboardregeln
Folgende spezifische Skimboardregeln gelten bei der Benützung der Skimboardpools:
- Es wird nur in eine, vorgängig definierte Rutschrichtung geskimboarded
- Nicht mehrere Personen gleichzeitig Skimboarden
- Wartezone ist ausserhalb des Skimpools
- Skimpool nach einem Slide unverzüglich verlassen
- Skimpool nicht als Plantschbecken benutzen
- Kurzes individuelles Warm-Up vor jeder Benutzung
Abbruch des Betriebs
Bei aufziehendem Gewitter oder Sturm ist beim Mietobjekt sofort das Wasser und die Luft abzulassen. Nach Ermessen des Mieters ist die Anlage komplett abzubauen und gegen Beschädigung zu schützen.
Bewilligungen
Für allfällige Bewilligungen für das Aufstellen und das Betreiben der Mietobjekte ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.
Versicherung
Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.
Haftung
Die Benützung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet für die Dauer des Mietvertrags für das Mietobjekt. Ersatzansprüche Dritter (z.B. defekte Kleidungsstücke, Personenschäden etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Von der Vermieterin wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt.
Änderung der AGB
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand
Alle Verträge, Kontrakte, Abreden und Abmachungen mit der Vermieterin unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.